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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebot
Jedes Angebot von Nielsen Media Research beinhaltet vertrauliche Informationen und darf vom Empfänger gegenüber Dritten mit Ausnahme der zur Bewertung des Angebots hinzugezogenen Berater nicht bekannt gegeben werden. Das Angebot kann innerhalb einer von Nielsen Media Research schriftlich festgelegten Gültigkeitsdauer nach Abgabe angenommen werden.
2. Gültigkeit der AGB/Vertragsabschluss
2.1 Den Angeboten von Nielsen Media Research liegen diese AGB zugrunde. Diese AGB werden mit Vertragsschluss im Einzelfall anerkannt.
2.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Nielsen Media Research eine schriftliche Annahme des Angebots erhalten hat oder der Kunde die angebotene Leistung entgegengenommen hat.
3. Vergütung, Ausgaben und Zahlungen
3.1 Der Kunde zahlt an Nielsen Media Research das im Angebot angegebene Entgelt. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht im Entgelt eingeschlossen; sie wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.2 Das Entgelt wird, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, mit Zugang der Rechnung fällig.
3.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Nielsen Media Research berechtigt, (i) Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen und (ii) nach eigener Wahl das Erbringen der Leistungen solange auszusetzen, bis der fällige Betrag in voller Höhe zuzüglich darauf angefallener Zinsen beglichen wurde.
3.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenrechte rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Nielsen Media Research schriftlich anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungs-rechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und nicht von Nielsen Media Research bestritten wurde.
4. Geistige Schutzrechte und zulässige Nutzung von Arbeitsprodukten durch den Kunden
4.1 In dieser Ziffer 4 bezeichnet ”Geistiges Schutzrecht” Marken, Firmennamen, Urheberrechte, Patente, Musterrechte, topographische Rechte, Rechte an Dateien, Anträge auf Eintragung der oben genannten Rechte, Geschäftsgeheimnisse, nicht patentiertes Know-how und das Recht auf Vertraulichkeit sowie sonstige geistige oder gewerbliche Schutzrechte jeglicher Art weltweit; und bezeichnet ”Verbundenes Unternehmen” einer Partei dieses Vertrages jede Gesellschaft, die unmittelbar oder mittelbar eine der Parteien besitzt oder kontrolliert oder unmittelbar oder mittelbar in Besitz oder unter beherrschendem Einfluss der Partei bzw. mit der Partei in gemeinsamem Besitz oder unter gemeinsamem beherrschendem Einfluss steht, vorausgesetzt, es werden 50% oder mehr der stimmberechtigten Mitgliedschafts-rechte gehalten.
4.2 Der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag ist nicht als Übertragung geistiger Schutzrechte jeglicher Art anzusehen, soweit nicht im Vertrag ausdrücklich anderes geregelt ist.
4.3 Sämtliche geistigen Schutzrechte und alle sonstigen Rechte an Arbeiten aus der Erbringung von Leistungen bzw. bei Schaffung, Herstellung oder Entwicklung in Verbindung mit der Erbringung von Leistungen durch Nielsen Media Research (”Arbeiten”) einschließlich sämtlicher sonstigen Rechte an Unterlagen, Daten, Informationen, Konzepten, Ideen, Techniken und Methoden gehen auf Nielsen Media Research über bzw. sind und bleiben alleiniges Eigentum von Nielsen Media Research. Der Kunde erwirbt keine Rechte, Eigentumsrechte und Anteile an den Arbeiten.
4.4 Sämtliche geistigen Schutzrechte und alle sonstigen Rechte an Berichten und Arbeitsergebnissen einschließlich aller Daten, Analysen, Algorithmen, Modelle, Präsentationen oder anderer Informationen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden (”Berichte”), sowie an dem Kunden zur Verfügung gestellter Software sind und bleiben alleiniges Eigentum von Nielsen Media Research.
4.5 Der Kunde erkennt an, dass Nielsen Media Research seine Leistungen dem Kunden nur zu dessen internen Geschäftszwecken zur Verfügung stellt. Daher dürfen diese Leistungen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Nielsen Media Research gegenüber Dritten bekannt gegeben werden (ausgenommen Verbundene Unternehmen des Kunden), wobei Nielsen Media Research nach eigenem Ermessen ihre Zustimmung verweigern darf. Der Kunde stellt Nielsen Media Research von sämtlichen Forderungen, Klagen, Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden oder Ausgaben (einschließlich Rechts- und Beratungskosten) frei, die Nielsen Media Research aus der Weitergabe von Nielsen Media Research-Leistungen ohne Zustimmung von Nielsen Media Research durch den Kunden oder durch ein verbundenes Unternehmen des Kunden entstehen.
4.6 Durch einen Vertrag werden weder Nielsen Media Research noch ein mit Nielsen Media Research verbundenes Unternehmen davon abgehalten oder darin eingeschränkt, die Arbeiten bzw. ihre Erfahrung zugunsten anderer Kunden zu nutzen, gegenüber anderen Kunden ähnliche Dienstleistungen zu erbringen oder für andere Kunden ähnliche Berichte zu erstellen, unabhängig davon, ob die anderen Kunden in der gleichen Branche wie der Kunde tätig sind oder nicht; weiterhin wird Nielsen Media Research nicht von der Ausgabe oder Lieferung von Marktforschungs-daten oder sonstiger Produkte oder Dienstleistungen abgehalten oder eingeschränkt.
5. Nutzung von Software durch den Kunden
Sofern Nielsen Media Research dem Kunden zusätzlich zu einem Bericht auch Software zur Verfügung stellt, ist der Kunde nur befugt, diese Software in Verbindung mit einem solchen Bericht für seine internen Geschäftszwecke und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu benutzen:
5.1 Die Software ist in Benutzung, wenn sie in einem Zwischenspeicher (RAM) geladen ist oder in einem Permanentspeicher, z. B. Festplatte gespeichert ist. Sie darf zu jedem beliebigen Zeitpunkt auf höchstens so vielen Computern genutzt werden, wie unter "Anzahl Lizenzen" angegeben ist. In einem Netzwerk hat der Kunde sicherzustellen, dass die Zahl der Personen, die die Software benutzen, die Anzahl der überlassenen Lizenzen nicht übersteigt.
5.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertragsgegenstand zu modifizieren, zu vervielfältigen oder zu bearbeiten. Die zur Interoperabilität notwendigen Informationen erhält der Kunde auf Anfrage. Nielsen Media Research räumt dem Kunden hingegen das Recht ein, sich zu Zwecken der Datensicherung eine Sicherungskopie der Software zu erstellen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Kopie jederzeit sicher aufbewahrt und keinem Dritten gegenüber verfügbar gemacht wird.
5.3 Der Vertragsgegenstand ist geistiges Eigentum von Nielsen Media Research und ihren Lizenzgebern. Der Kunde erhält keinerlei Eigentumsrechte an der Software. Er erkennt ausdrücklich an, dass der Vertragsgegenstand ein Geschäftsgeheimnis von Nielsen Media Research darstellt. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, die Software ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung von Nielsen Media Research weder weiter zu veräußern oder zu vermieten, noch sonst Dritten zur Verfügung zu stellen.
5.4 Sofern das Angebot auf einem Dritten gehörende Software Bezug nimmt, so ist es Aufgabe des Kunden, sich unmittelbar bei diesem Dritten um die erforderliche Lizenz zu bemühen.
6. Gewährleistung
6.1 Statistisches Verfahren
Nielsen Media Research wird mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die im Vertrag genannten Leistungen erbringen. Der Zeitplan und die Dauer der Leistungen können durch verschiedene Faktoren beeinträchtigt werden, wie z.B. durch unvorhergesehene Komplikationen während eines bestimmten Stadiums der Durchführung des Vertrages, durch die Qualität und Verfügbarkeit der vom Kunden zu erbringenden Auskünfte und der von ihm geleisteten Zusammenarbeit. Angaben über Zeitplan und Dauer sind daher nur indikativ, soweit sich die Parteien nicht ausdrücklich darauf verständigen, dass Fristen ausschlaggebend sind. Die Daten, die von den angebotenen Leistungen umfasst sind, basieren primär auf Bewertungen, welche die Erfahrung von Nielsen Media Research wiedergeben sowie auf in Stichproben gesammelten Rohdaten, die unter Benutzung von statistischen Methoden erhoben und verarbeitet werden, die für die Erhebung und Verarbeitung der Daten geeignet sind. Diese Daten unterliegen einer statistischen Fehlerrate und anderen statistischen Faktoren. Für in der Natur der Methode bzw. des statistischen Verfahrens oder der praktischen Durchführung dieses Verfahrens bzw. seiner Auswertung liegende, d.h. praktisch unvermeidbare Ungenauigkeiten haftet Nielsen Media Research nicht.
6.2 Offensichtliche Mängel
Der Kunde ist verpflichtet, die Serviceleistungen von Nielsen Media Research nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel wie z.B. das Fehlen von Daten oder Informationen wird der Kunde gegenüber Nielsen Media Research innerhalb von 12 Wochen nach Erhalt schriftlich rügen. Mangels derartiger Rügen gelten die Leistungen von Nielsen Media Research als genehmigt.
6.3 Ausschluss der Mängelhaftung
Die Haftung von Nielsen Media Research entfällt, wenn und soweit
a. der Kunde die zur Verfügung gestellten Daten und Informationen ändert oder durch Dritte ändern lässt. Dies gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass aufgetretene Mängel nicht durch solche Änderungen verursacht worden sind.
b. der Kunde die zur Verfügung gestellten Daten und Informationen unter Überschreitung der gewährten Nutzungslizenz nutzt.
6.4 Verfahren
Sind Leistungen von Nielsen Media Research mangelhaft, beschränken sich die Ansprüche des Kunden zunächst auf Nacherfüllung oder Nachlieferung. Schlägt die Nacherfüllung oder Nachlieferung wegen ein und desselben Mangels fehl oder ist die Nacherfüllung oder Nachlieferung dem Kunden nicht zumutbar, so ist der Kunde berechtigt, Minderung des Entgelts für die betroffene Teilleistung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung der nicht vertragsgemäß erbrachten Teilleistung zu verlangen. Eine automatische Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts findet nicht statt.
7. Haftung
7.1 Nielsen Media Research haftet für durch Pflichtverletzungen seitens Nielsen Media Research verursachte Schäden, soweit Nielsen Media Research oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist und im Falle von Beschaffenheitsgarantien. Die Haftung von Nielsen Media Research ist insgesamt der Höhe nach auf die nach dem jeweiligen Vertrag zu zahlende Gesamtvergütung beschränkt.
7.2 Die Haftung für Schäden aus den unter Ziffer 9 beschriebenen dauerhaften oder vorübergehenden Betriebsstörungen ist ausgeschlossen.
8. Vertraulichkeit und Offenlegung
8.1 Geheimhaltungspflicht
Die Parteien haben alle Unterlagen, Informationen und Daten mit Bezug auf die jeweils andere Partei oder auf Dritte, die sie im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen erlangen, geheim zu halten ("vertrauliche Informationen"). Von dieser Geheimhaltungspflicht werden alle geschäftlichen, finanziellen, rechtlichen und sonstigen Informationen erfasst, welche der anderen Partei mündlich, schriftlich, durch Präsentationen oder auf sonstige Weise im Zuge von Vorgesprächen, Vertragsverhandlungen und der Vertragsdurchführung bekannt werden. Das gilt auch, wenn die Informationen nicht ausdrücklich als vertraulich oder urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet sind. Geheimhaltungsbedürftig sind alle Informationen, die dem Vertragspartner, seinen Mitarbeitern, seinen Hilfspersonen oder Subunternehmern vor Beginn der Kontakte nicht bekannt waren oder nicht allgemein bekannt sind. Geheimhaltungsbedürftig sind insbesondere alle Informationen, die als "vertraulich" gekennzeichnet sind, oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Eine Ausnahme besteht, soweit die Vertragsparteien gesetzlich verpflichtet sind, vertrauliche Informationen Dritten oder Behörden gegenüber zu offenbaren. Des weiteren gelten die unter Ziffer 8 dargelegten Bestimmungen nicht für vertrauliche Informationen, die rechtmäßig durch den Empfänger von Dritten auf uneingeschränkter Basis entgegen genommen werden oder von dem Empfänger unabhängig entwickelt wurden, ohne die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu benutzen oder in Bezug zu nehmen. Die Geheimhaltungspflicht dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus an.
8.2 Verwendung der vertraulichen Informationen
Die Parteien dürfen die ihnen bekannt gemachten vertraulichen Informationen nur zu Zwecken der Vertragserfüllung oder der Förderung des Vertragsabschlusses verwenden. Die Verwendung für andere Zwecke ist ausgeschlossen.
8.3 Schutz der vertraulichen Informationen
Die Parteien werden alle angemessenen Vorkehrungen treffen, um vertrauliche Informationen vor unberechtigter Bekanntgabe, Vervielfältigung und Verwendung zu schützen. Die Parteien werden vertrauliche Informationen ohne die jeweilige vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte weitergeben.
8.5 Nielsen Media Research darf den Namen des Kunden zu Referenzzwecken benutzen, ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis des Kunden einzuholen. Jede weitere Nutzung von Firmennamen, Geschäftsnamen oder sonstigen geschäftlichen Bezeichnungen bedarf seiner vorherigen schriftlichen Zustimmung.
9. Höhere Gewalt
Dauerhafte oder vorübergehende Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen und Arbeitskampf, sei es bei Nielsen Media Research selbst oder bei Dritten, die für die Erhebung, Auswertung oder Übermittlung der Daten und Informationen von Bedeutung sind, oder andere Hindernisse, die von Nielsen Media Research nicht mit zumutbaren Mitteln beeinflusst werden können, berechtigen die Vertragsparteien, die Vertragserfüllung vorübergehend auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit dieser noch nicht erfüllt ist.
10. Übertragbarkeit
Die Rechte aus und in Zusammenhang mit dem Vertrag können vom Kunden nicht ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von Nielsen Media Research übertragen werden. Nielsen Media Research kann seine Rechte und Verpflichtungen aus der Vereinbarung im ganzen oder zum Teil auf ihren Geschäfts- bzw. Rechtsnachfolger übertragen, sofern der Kunde darüber benachrichtigt wird.
11. Verjährung
Sämtliche Ansprüche des Kunden aus Vertragsverletzung verjähren zwei Jahre nach Erbringen der (Teil-) Leistung. Der Erfüllungsanspruch verjährt zwei Jahre nach seiner Fälligkeit, soweit nicht eine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist eingreift.
12. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Regelungen des Vertrages als unwirksam, rechtswidrig oder undurchsetzbar erweisen, so treten an ihre Stelle mit Rückwirkung diejenigen wirksamen Regelungen, die dem bei der Vereinbarung der jeweiligen Regelung vorhandenen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt unberührt.
Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für den Fall, dass der Vertrag Lücken enthalten sollte.
13. Nebenabreden
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, auf die nur schriftlich verzichtet werden kann. Verzichtet eine Partei im Einzelfall auf die Geltendmachung ihrer Rechte aus diesem Vertrag, so wird dies nicht als Verzicht auf die Geltendmachung zu einem früheren Zeitpunkt oder später aufgrund Vertragsbruchs entstandener Rechte angesehen.
14. Mitteilungen
Alle Mitteilungen, die eine Partei der anderen Partei auf Grundlage oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag macht, bedürfen der Schriftform. Die Benachrichtigung ist der jeweiligen Partei jeweils an deren angegebene Adresse zuzustellen.
15. Gerichtsstand
Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit der Nielsen Media Research ist Hamburg.
16. Anwendbares Recht
Verträge mit der Nielsen Media Research unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 2005
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